I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1) betreibt einen Buch- und Zeitschriftenverlag in der Rechtsform einer KG. Persönlich haftender Gesellschafter ist mit einem Kapitalanteil von 9O v.H. der zur Geschäftsführung und Vertretung berufene Kläger und Revisionskläger zu 2 (Kläger zu 2). Kommanditistin war in den Streitjahren die zwischenzeitlich ausgeschiedene Ehefrau des Komplementärs mit einem Kapitalanteil von 10 v.H., die Klägerin und Revisionsklägerin zu 3 (Klägerin zu 3).
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