I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden.
Der Kläger ist Gesellschafter der W-GmbH und der S-GmbH. Beide Gesellschaften schütteten für das Geschäftsjahr 1984 Gewinn aus. Der Kläger erhielt von der W-GmbH am 15.11.1984 eine Vorabausschüttung in Höhe von 1.512.548 DM und am 22.04.1985 eine weitere Gewinnausschüttung in Höhe von 378.137 DM. Die S-GmbH gewährte dem Kläger am 06.05.1985 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 300.000 DM.
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