I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). An ihr sind eine Aktiengesellschaft zu 99 v.H. und eine GmbH zu 1 v.H. beteiligt. Die Klägerin ist ihrerseits an einer Reihe von inländischen Kapitalgesellschaften mit über 25 v.H. des Nennkapitals beteiligt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) hat bei den endgültigen Einheitswertfeststellungen des Betriebsvermögens der Klägerin auf den 1. Januar 1960, 1. Januar 1961, 1. Januar 1962, 1. Januar 1963, 1. Januar 1964 und 1. Januar 1965 durch die beiden zusammengefaßten Bescheide vom 2. Juni 1969 diese Beteiligungen als Besitzposten angesetzt.
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