BFH - 04.05.1977 (I R 236/74) - DRsp Nr. 1997/13480
BFH, vom 04.05.1977 - Aktenzeichen I R 236/74
DRsp Nr. 1997/13480
»1. Ein Antrag, Steuern wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, kann nicht allein auf die Behauptung gestützt werden, wenn die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung betreffendes rechtskräftiges Urteil sie falsch; dem steht die Rechtskraft dieses Urteils entgegen. 2. Die Richtigkeit eines unanfechtbar gewordenen Steuerbescheides ist im Verfahren gemäß AO § 131 grundsätzlich nicht nachprüfbar.«