I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Hausgewerbetreibender. Er führt für sich selbst Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung ab. Mit Kenntnis seiner Auftraggeber kalkuliert er den Arbeitgeberanteil in die ihnen in Rechnung gestellten Stückpreise ein.
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