BFH - 04.10.1974 (III R 127/73) - DRsp Nr. 1997/12462
BFH, vom 04.10.1974 - Aktenzeichen III R 127/73
DRsp Nr. 1997/12462
»1. Die Rüge der mangelnden Sachaufklärung ist nach § 295ZPO i.V.m. § 155FGO unzulässig, wenn sie darauf gestützt wird, das FG sei von falschen tatsächlichen Feststellungen ausgegangen, diese Feststellungen aber Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem FG gewesen und dabei von der Partei, welche die Rüge erhebt, als richtig anerkannt worden sind. 2. Zugehörigkeit von größeren unbebauten Flächen zur wirtschaftlichen Einheit eines Zweifamilienhausgrundstücks.«