BFH - 05.04.1978 (II B 43/77) - DRsp Nr. 1997/13749
BFH, vom 05.04.1978 - Aktenzeichen II B 43/77
DRsp Nr. 1997/13749
»Ist der Zeuge, der sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, der Prozeßbevollmächtigte des Klägers, so hat das FG den Kläger persönlich zu hören und zum Termin zu laden. Das Zwischenurteil ist sowohl dem Zeugen als auch den Parteien des (Haupt-)Prozesses zuzustellen.«