I. Streitig ist, ob Sonderabschreibungen nach §
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist im Zonenrandgebiet als selbständiger Facharzt für Kinderkrankheiten tätig. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Mit notariellem Vertrag vom 8. Mai 1974 erwarb der Kläger eine Eigentumswohnung, um dort seine Praxis auszuüben. Von dem Kaufpreis in Höhe von 410.000 DM entfielen (aufgrund einer Schätzung) 15.000 DM auf den anteiligen Bodenwert.
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