I. An der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1) (Klägerin), einer KG, waren der Revisionskläger zu 2) als Komplementär und dessen Ehefrau als Kommanditistin beteiligt. Die KG betrieb seit 1962 ein Schuhwareneinzelhandelsgeschäft in Räumen, die sie von einer Grundstücksgemeinschaft für 10 Jahre gemietet hatte. An dieser Grundstücksgemeinschaft war der Revisionskläger zu 2) zu 1/3 beteiligt. Die Klägerin hatte einen Teil des Erdgeschosses und des ersten Stockwerkes sowie einen Kellerraum gemietet (insgesamt 20,3vH der Nutzfläche des gesamten Gebäudes).
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