I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist wegen des Ankaufs von Waren aus dem Verwendungsverkehr der Streitkräfte als weiterer Zollschuldner in Anspruch genommen worden. Auf die Klage änderte die Vorentscheidung den entsprechenden Steuerbescheid ab und setzte den vom Kläger zu zahlenden Abgabenbetrag auf 8.238,10 DM fest.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|