BFH - 06.08.1974 (VII B 49/73) - DRsp Nr. 1997/12171
BFH, vom 06.08.1974 - Aktenzeichen VII B 49/73
DRsp Nr. 1997/12171
»Wird der Rechtsstreit teilweise dadurch erledigt, daß die Behörde nach Klageerhebung dem Klagebegehren durch Berichtigungsbescheid teilweise entspricht, so hat die Behörde auch dann die Kosten des erledigten Teils zu tragen, wenn der Berichtigungsbescheid nach § 68FGO zum Gegenstand des Verfahrens geworden und anschließend die Klage zurückgenommen worden ist.«