I. Die Beschwerde des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) richtet sich gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung der Mitteilung vom 30. August 1977, durch den der Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt -FA-) den Antragsteller auf den Beginn der Buchführungspflicht ab 1. Mai 1978 hingewiesen hat.
Dem bis zur Revision geführten Verfahren in der Hauptsache (IV R 66/79), über das der erkennende Senat heute entschieden hat, liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|