I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit Juni 1954 der alleinige Gesellschafter einer GmbH. Er behandelte die Geschäftsanteile der GmbH zunächst als Privatvermögen und legte sie dann am 24. Oktober 1957 in das Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens ein. Die Einlage bewertete er mit dem unstreitigen Teilwert von 1.246.848 DM.
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