FGO § 68 i.d.F. des FGO -Änderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 § 128 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 109, 305
BStBl II 1973, 666
BFH - 07.06.1973 (VI B 40/72) - DRsp Nr. 1997/11615
BFH, vom 07.06.1973 - Aktenzeichen VI B 40/72
DRsp Nr. 1997/11615
»Wird während des Beschwerdeverfahrens wegen Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids der ursprüngliche Haftungsbescheid geändert und wird der Änderungsbescheid mit einem Einspruch angefochten, so hat der BFH das Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung aus dem ursprünglichen Bescheid bis zum bestandskräftigen Abschluß des Verfahrens über den Änderungsbescheid auszusetzen, wenn ein Antrag nach § 68FGO nicht gestellt wird (analoge Anwendung des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 25.10.1972 Gr.S. 1/72).«
Normenkette:
FGO § 68 i.d.F. des FGO -Änderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 § 128 Abs. 2 ;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.