I. Der Kläger und Kaufmann M. hatten am 30. April 1955 zu notarieller Beurkundung die A.B. M.-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 300.000 DM errichtet. Von den Stammeinlagen hatten der Kläger 280.000 DM, der Gesellschafter M. 20.000 DM übernommen.
Der Gesellschaftsvertrag sieht die Kündigung der Gesellschaft bei einer Kündigungsfrist von sechs Monaten frühestens zum 31. Dezember 1960 vor mit folgender Einschränkung:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|