BFH - 08.01.1975 (I B 61/74) - DRsp Nr. 1997/12371
BFH, vom 08.01.1975 - Aktenzeichen I B 61/74
DRsp Nr. 1997/12371
»Wird ein Rechtsanwalt zu einem Termin zur Beweisaufnahme als Zeuge geladen und teilt er dem Gericht mit, daß er durch die Wahrnehmung von Terminen für seine Auftraggeber verhindert sei, im Termin zur Beweisaufnahme zu erscheinen, so ist sein Ausbleiben genügend entschuldigt, wenn das Gericht nicht den Versuch gemacht hat, einen anderen Termin zur Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der sonstigen Termine des Rechtsanwalts zu bestimmen.«