I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) trat am 1. Juli 1957 als Finanzassessor in den höheren Dienst der Finanzverwaltung. Mit Wirkung vom 1. Juli 1959 wurde er zum Regierungsrat ernannt und am 1. Dezember 1962 auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
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