BFH - 08.05.1974 (II R 91/66) - DRsp Nr. 1997/12022
BFH, vom 08.05.1974 - Aktenzeichen II R 91/66
DRsp Nr. 1997/12022
»Wer sich als Sicherheit für ausgegebene Darlehen unvollständige, mit einer Annahmeerklärung versehene Wechsel vom Annehmer aushändigen läßt, haftet für die Wechselsteuerschuld des Annehmenden auch dann, wenn er die Wechsel nicht vervollständigt und nicht diskontieren läßt.«