BFH vom 08.06.1977
I R 169/75
Normen:
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 122, 490
BStBl II 1977, 760

BFH - 08.06.1977 (I R 169/75) - DRsp Nr. 1997/13472

BFH, vom 08.06.1977 - Aktenzeichen I R 169/75

DRsp Nr. 1997/13472

»Der 1. Senat des BFH legt dem Großen Senat des BFH gemäß FGO § 11 Abs. 3 folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Ist die Abschreibung des Restbuchwerts eines zum Betriebsvermögen gehörenden Personenkraftwagens, der bei einem Unfall auf einer Geschäftsreise des Gewerbetreibenden schwer beschädigt oder zerstört wurde, bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb betrieblicher Aufwand, wenn der Verkehrsunfall darauf beruht, daß der Steuerpflichtige bewußt und leichtfertig gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat?«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen
BFHE 122, 490
BStBl II 1977, 760