BFH - 08.07.1982 (IV B 6/82) - DRsp Nr. 1997/15356
BFH, vom 08.07.1982 - Aktenzeichen IV B 6/82
DRsp Nr. 1997/15356
»1. Lehnt das FA die Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheides ab, obwohl die Vollziehung des Grundlagebescheides ausgesetzt ist, so kann die Aussetzung vom Steuergericht gewährt werden. 2. Durch Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides kann die vorläufige Erstattung einbehaltener Lohnsteuerbeträge nicht erreicht werden.«