Streitig war, ob der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die Kommanditistin einer KG war und 1970 aus ihr ausgeschieden ist, als Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer am 30. Juni 1965 verstorbenen Mutter, die Kommanditistin der selben KG war, die berichtigten einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheide der KG für 1964 und 1965 persönlich bekanntzugeben waren, die nach dem Ausscheiden aus der KG erlassen worden sind.
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