I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), die seit Jahren zur Einkommensteuer veranlagt wurde, stellte im Oktober 1980 einen "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV)-Bescheinigung (§
Die Antragstellerin stellte daraufhin beim Finanzgericht (FG) den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 114 der Finanzgerichtsordnung - FGO --) eine vorläufige Bescheinigung zu erteilen, "daß von der Einbehaltung und Abführung der Körperschaftsteuer abzusehen ist (§
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