BFH - 09.03.1976 (VII B 90/75) - DRsp Nr. 1997/12855
BFH, vom 09.03.1976 - Aktenzeichen VII B 90/75
DRsp Nr. 1997/12855
»Der Umstand, daß im Verfahren über einen nach § 69 Abs. 3FGO gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft werden muß, kann es grundsätzlich nicht rechtfertigen, in diesem Verfahren den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör einzuschränken oder gar zu versagen.«