BFH - 09.03.1977 (I R 165/76) - DRsp Nr. 1997/13411
BFH, vom 09.03.1977 - Aktenzeichen I R 165/76
DRsp Nr. 1997/13411
»Hat der Steuerpflichtige im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung der Oberfinanzdirektion Klage beim Finanzgericht erhoben, so ist - während dieses Verfahren schwebt - ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach der Finanzgerichtsordnung § 69 Abs. 3 unzulässig. Der erkennende Senat verbleibt bei der vom Großen Senat des Bundesfinanzhofs im Beschluß vom 04.12.1967 GrS 4/67 (BFHE 90, 461, BStBl II, 1968, 199) vertretenen Rechtsauffassung.«