BFH - 09.08.1974 (V B 23/74) - DRsp Nr. 1997/12198
BFH, vom 09.08.1974 - Aktenzeichen V B 23/74
DRsp Nr. 1997/12198
»Die Anordnung, einen Bevollmächtigten zu bestellen oder einen Beistand hinzuzuziehen, kann nicht allein aus dem Umstand gerechtfertigt werden, daß sich der betroffene Beteiligte prozeßfördernden Empfehlungen des Gerichts versagt.«