BFH - 09.11.1976 (VII E 21/76) - DRsp Nr. 1997/13083
BFH, vom 09.11.1976 - Aktenzeichen VII E 21/76
DRsp Nr. 1997/13083
»Streitwert einer Revision, deren Gegenstand allein die Rechtmäßigkeit einer Zinsforderung war, ist auch dann der Wert dieser Forderung, wenn mit einer Anschlußrevision auch die Hauptforderung zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden ist.«