BFH - 10.02.1977 (V B 23/76) - DRsp Nr. 1997/13247
BFH, vom 10.02.1977 - Aktenzeichen V B 23/76
DRsp Nr. 1997/13247
»Hat das FG über die Rechtmäßigkeit eines nach AO a.F. § 242 ergangenen Verwaltungsakts entschieden, so ist die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1) nur zulässig, sofern eine die Auslegung des AO a.F. § 242 betreffende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dargelegt wird, nicht dagegen, soweit die grundsätzliche Bedeutung auf eine Rechtsfrage gestützt wird, die die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts betrifft, dessen Aussetzung begehrt worden ist (Anschluß an Beschlüsse vom 09.12.1976 V B 30/76 und vom 03.02.1977 V B 45/76 ).«