I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) schloß im Jahre 1956 sein wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Hochschulstudium mit der Prüfung als Diplom-Kaufmann ab, nahm in den Jahren 1957 und 1958 an einem Lehrgang für Betriebswirte teil und bestand die Prüfung als Helfer in Steuersachen. Von 1958 bis 1961 war er als beratender Betriebswirt und als Helfer in Steuersachen tätig und in den Jahren 1963 bis 1974 als Arbeitnehmer in verschiedenen Unternehmen beschäftigt. Im August 1974 ließ er sich von der Oberfinanzdirektion (OFD) als Steuerbevollmächtigter wiederbestellen. Mit einer gegen die Kammer der Steuerbevollmächtigten erhobenen Klage begehrte der Kläger, diese zu verpflichten, ihn nach §
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 10. Oktober 1974 statt und führte aus:
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