BFH - 10.07.1974 (I R 54/72) - DRsp Nr. 1997/12216
BFH, vom 10.07.1974 - Aktenzeichen I R 54/72
DRsp Nr. 1997/12216
»1. Der für die Annahme einer mehrgemeindlichen Betriebstätte nach § 30GewStG unter anderem geforderte räumliche Zusammenhang zwischen mehreren Betriebsteilen kann bei einem Unternehmen der Mineralölwirtschaft auch dadurch begründet werden, daß eine Raffinerie mit einem Tanklager durch unterirdische Rohrleitungen verbunden ist. 2. Die Klage gegen die Ablehnung einer Zerlegung nach § 30GewStG ist nur zulässig, wenn die betroffene Gemeinde geltend macht, daß ihr bestimmte Lasten erwachsen sind, die eine vom Regelmaßstab des § 29GewStG abweichende Zerlegung angebracht erscheinen lassen.«