BFH - 10.08.1976 (VII R 111/74) - DRsp Nr. 1997/13125
BFH, vom 10.08.1976 - Aktenzeichen VII R 111/74
DRsp Nr. 1997/13125
»1. Um die Aussetzung von Beitreibungsmaßnahmen während des noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Stundungsverfahrens zu erreichen, kann sich der Vollstreckungsschuldner auf § 333AO schon berufen, bevor das FA konkrete Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen hat. 2. Das FA muß nicht von Amts wegen andere, denselben Vollstreckungsschuldner betreffende Steuerrechtsverhältnisse auf mögliche Steuererstattungsansprüche bei der Frage der Unbilligkeit der Zwangsvollstreckung untersuchen. Es ist in erster Linie Sache des Vollstreckungsschuldners, hierauf durch substantiierte Angaben hinzuweisen.«