BFH vom 10.12.1980
VII S 16/80
Normen:
GKG § 13 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 132, 206
BStBl II 1981, 276

BFH - 10.12.1980 (VII S 16/80) - DRsp Nr. 1997/14808

BFH, vom 10.12.1980 - Aktenzeichen VII S 16/80

DRsp Nr. 1997/14808

»1. Der Wert des Streites um den Fortbestand der Bewilligung eines Mineralölsteuerlagers ist nach den Zinsen zu bemessen, die der Lagerinhaber durchschnittlich in einem Jahr dadurch erspart, daß er die Mineralölsteuer nicht schon beim Bezug des gelagerten Mineralöls entrichten muß. 2. Der Wert des Streites um die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes, durch den die Bewilligung eines Mineralölsteuerlagers widerrufen worden ist, beträgt 10 % des für den Streit über die Hauptsache in Betracht kommenden Streitwertes. Soweit der Senat durch den Beschluß vom 18.07.1968 VII B 41/67 (BFHE 93, 215, BStBl II 1968, 743) zum Ausdruck gebracht haben sollte, daß er auch für einen solchen Aussetzungsstreit einen höheren Wert als 10 % des Streitwertes des Hauptsacheverfahrens für angemessen ansieht, hält er daran nicht mehr fest.«

Normenkette:

GKG § 13 Abs. 1 ;