I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war gemeinsam mit seiner Mutter und seinem Bruder Gesellschafter einer OHG. Im April 1967 schied er aus der Gesellschaft aus. Die verbliebenen Gesellschafter verzichteten auf einen Ausgleich seines negativen Kapitalkontos und sagten ihm eine Abfindung zu. Die OHG wurde Mitte 1969 in eine GmbH & Co. KG umgewandelt; Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wurde der Bruder des Klägers. Der Kläger gründete im Bereich des Finanzamts H einen neuen Betrieb.
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