BFH vom 12.01.1978
IV E 1/77
Normen:
GKG § 13 ;
Fundstellen:
BFHE 124, 144
BStBl II 1978, 198

BFH - 12.01.1978 (IV E 1/77) - DRsp Nr. 1997/13649

BFH, vom 12.01.1978 - Aktenzeichen IV E 1/77

DRsp Nr. 1997/13649

»Verfolgt ein Steuerpflichtiger ein und dasselbe materielle Ziel der Steuerminderung (Herabsetzung der Einkommensteuerschuld) gleichzeitig in zwei Klageverfahren (gegen die einheitliche Gewinnfeststellung und gegen die Einkommensteuerveranlagung), weil er der Auffassung ist, daß ein Erfolg im Gewinnfeststellungsverfahren möglicherweise verfahrensrechtlich auf die Einkommensteuerveranlagung nicht voll durchschlägt, so ist auch für das Klageverfahren, das die Einkommensteuerveranlagung betrifft, ein Streitwert anzusetzen, dessen Höhe sich danach richtet, um welchen Betrag die Einkommensteuerschuld nach dem Vorbringen des Klägers im Einkommensteuerveranlagungsverfahren herabgesetzt werden soll.«

Normenkette:

GKG § 13 ;