Die Verfahren IV S 12/77 und IV S 13/77 werden gemäß §§ 121, 73 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Antragsteller und Revisionskläger zu 1 und 2 (im folgenden C. und D.) und A. und B. sind die vier Söhne des Unternehmers V. . A. und B. sind bereits vor dem zweiten Weltkrieg nach den Vereinigten Staaten von Amerika ausgewandert.
V. betrieb als Einzelunternehmer eine Fabrik. Mit Wirkung vom 1. Januar 1951 nahm V. seine Söhne C. und D. als persönlich haftende Gesellschafter auf. V. verstarb am 2. Januar 1958. Er wurde kraft Gesetzes zu 1/4 von seiner Ehefrau (im folgenden M.) und zu je 3/16 von seinen vier Söhnen A., B., C. und D. beerbt.
C. und D. führten das Unternehmen zusammen mit M. fort. M. verstarb am 30. März 1965. Sie wurde aufgrund eines Testaments je zur Hälfte von C. und D. beerbt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|