BFH - 12.02.1974 (VII R 105/71) - DRsp Nr. 1997/11971
BFH, vom 12.02.1974 - Aktenzeichen VII R 105/71
DRsp Nr. 1997/11971
»Es kommt für die den Rechtsschutz nach § 242 Abs. 2 Satz 2 AO und nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO ausschließende Freiwilligkeit einer Steuerzahlung darauf an, ob sich die Behörde mit dem im Steuerbescheid enthaltenen Leistungsgebot begnügt oder ob sie noch zusätzlich auf den Steuerpflichtigen eingewirkt hatte. Eine solche Einwirkung kann in jedem zusätzlichen Verhalten der Behörde liegen, das den Steuerpflichtigen veranlassen soll, das Leistungsgebot zu erfüllen.«