Der Revisionskläger (Steuerpflichtiger) gab nach dem bei den Akten befindlichen Briefumschlag den seine Revisionsbegründung enthaltenden Schriftsatz an den durch Einschreiben auf einem Braunschweiger Postamt auf. Die Frist zur Begründung der Revision lief am Montag, dem 21. Juli 1969, ab. Der Schriftsatz ging erst am 23. Juli 1969 beim BFH ein.
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