BFH - 12.10.1977 (I R 181/75) - DRsp Nr. 1997/13576
BFH, vom 12.10.1977 - Aktenzeichen I R 181/75
DRsp Nr. 1997/13576
»Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das Finanzgericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, zu dem sich die Prozeßbeteiligten nicht geäußert haben und nach dem Verlauf des Verfahrens hierzu auch keine Veranlassung bestand.«