BFH vom 12.10.1977
I R 181/75
Normen:
FGO § 96 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 123, 404
BStBl II 1978, 59

BFH - 12.10.1977 (I R 181/75) - DRsp Nr. 1997/13576

BFH, vom 12.10.1977 - Aktenzeichen I R 181/75

DRsp Nr. 1997/13576

»Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird verletzt, wenn das Finanzgericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, zu dem sich die Prozeßbeteiligten nicht geäußert haben und nach dem Verlauf des Verfahrens hierzu auch keine Veranlassung bestand.«

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;