BFH vom 12.10.1977
I R 227/75
Normen:
AO § 386 ; FGO § 100 ; GewStG § 30 ; StAnpG § 16 ;
Fundstellen:
BFHE 124, 65
BStBl II 1978, 160

BFH - 12.10.1977 (I R 227/75) - DRsp Nr. 1997/13632

BFH, vom 12.10.1977 - Aktenzeichen I R 227/75

DRsp Nr. 1997/13632

»1. Zur Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrags bei Unternehmen der Erdölwirtschaft. 2. Die Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags kann nicht in der Weise in zwei getrennten Zerlegungsbescheiden vorgenommen werden, daß in einem Bescheid über die Zerlegung zwischen einer mehrgemeindlichen Betriebstätte und einer anderen Betriebstätte (Hauptzerlegung), im anderen Bescheid über die Zerlegung zwischen den zu der mehrgemeindlichen Betriebstätte gehörenden Gemeinden entschieden wird. 3. Zur Befugnis der Finanzgerichte, einen angefochtenen Bescheid zu kassieren, wenn der Kläger nur dessen Aufhebung begehrt hat.«

Normenkette:

AO § 386 ; FGO § 100 ; GewStG § 30 ; StAnpG § 16 ;

I.