BFH - 12.11.1974 (VII R 112/73) - DRsp Nr. 1997/12376
BFH, vom 12.11.1974 - Aktenzeichen VII R 112/73
DRsp Nr. 1997/12376
»1. Es läßt sich nicht ausschließen, daß die mit einer bestandenen Abschlußprüfung endende Ausbildung zum Verbandsprüfer im Genossenschaftswesen einer der in § 118a Abs. 2 Nr. 2StBerG genannten, mit der Gehilfenprüfung abgeschlossenen Lehrzeiten gleichzuachten ist. 2. Es ist möglich, daß die Tätigkeit eines Verbandsprüfers im Genossenschaftswesen zugleich eine hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens im Sinne des § 118a Abs. 2 Nr. 3 darstellt.«