BFH vom 12.12.1979
II R 127/74
Normen:
FGO § 126 Abs. 5 ; GrEStG § 11 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 129, 404
BStBl II 1980, 218

BFH - 12.12.1979 (II R 127/74) - DRsp Nr. 1997/14418

BFH, vom 12.12.1979 - Aktenzeichen II R 127/74

DRsp Nr. 1997/14418

»Übernimmt der Käufer eines ganz oder teilweise mit öffentlichen, zinsverbilligten Mitteln finanzierten Mietwohngrundstückes diese Darlehnsverbindlichkeiten, so entspricht der Wert der gleichzeitig übernommenen Mietpreisbindung regelmäßig der Differenz zwischen Nennwert und abgezinstem Wert der Darlehnsverbindlichkeiten (Anschluß an das Urteil vom 05.11.1975 II R 106/70 , BFHE 117, 304, BStBl II 1976, 130). Ob der Senat für die Zukunft an seiner Rechtsprechung festhalten kann, wonach zinsverbilligte Darlehen aus öffentlichen Mitteln abzuzinsen sind und der Eintritt in die Mietpreisbindung als sonstige Gegenleistung i.S. des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusetzen ist, bleibt im vorliegenden Fall wegen der sogenannten "Selbstbindung" im zweiten Rechtsgang offen.«

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 5 ; GrEStG § 11 Abs. 1 Nr. 1 ;

I. 1. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) kaufte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 27. Juli 1962 ein Mietwohngrundstück. Der Kaufpreis war wie folgt vereinbart:

Barzahlung .... DM

Übernahme grundbuchgesicherter Verbindlichkeiten, und zwar

a) Forderung der Bundesversicherungsanstalt

für Angestellte in Berlin DM

b) Forderung der Stadt X, Landeswohnungsbaumittel,

eingetragen in Abt. III Nr. 2 des Grundbuches .... DM

c) Forderung der Städt. Sparkasse X,

Lastenausgleichsmittel, eingetragen in

Abt. III Nr. 3 des Grundbuches .... DM