I. 1. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) kaufte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 27. Juli 1962 ein Mietwohngrundstück. Der Kaufpreis war wie folgt vereinbart:
Barzahlung .... DM
Übernahme grundbuchgesicherter Verbindlichkeiten, und zwar
a) Forderung der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte in Berlin DM
b) Forderung der Stadt X, Landeswohnungsbaumittel,
eingetragen in Abt. III Nr. 2 des Grundbuches .... DM
c) Forderung der Städt. Sparkasse X,
Lastenausgleichsmittel, eingetragen in
Abt. III Nr. 3 des Grundbuches .... DM
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