BFH - 13.05.1977 (VII B 9/77) - DRsp Nr. 1997/13372
BFH, vom 13.05.1977 - Aktenzeichen VII B 9/77
DRsp Nr. 1997/13372
»1. Die Entscheidung über die Gewährung einer Stundung nach AO 1977 § 222 ist eine Ermessensentscheidung. 2. Betrifft der Anordnungsanspruch i.S. der FGO § 114 Abs. 1 eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, so genügt zu seiner Glaubhaftmachung nicht der Hinweis allein, daß die begehrte Ermessensentscheidung rechtlich möglich ist. 3. Ist den Beteiligten der Tenor eines BFH-Beschlusses fernmündlich bekanntgegeben worden, so ist der Beschluß nicht mehr abänderbar; nachträgliches Vorbringen der Beteiligten vor Zustellung des Beschlusses kann daher nicht mehr berücksichtigt werden.«