Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Eheleute, die beide in einem Dienstverhältnis stehen. Am 29. Juli 1974 beantragten sie beim Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -), auf ihren Lohnsteuerkarten als Freibetrag jeweils einen Teilbetrag eines Verlustes von 36.016 DM aus Vermietung und Verpachtung einzutragen, der ihnen durch ihre noch im Bau befindliche Eigentumswohnung, die von einer Baubetreuungsgesellschaft erstellt wurde, entstanden waren. Das FA lehnte die Eintragung ab, weil das Gebäude noch nicht fertiggestellt und weil eine Eintragung nur im Zusammenhang mit erhöhten Absetzungen möglich sei (§ 40 Abs. 1 Nr. 6 EStG 1974). Nach erfolglosem Einspruch erhoben die Antragsteller Klage und beantragten den Erlaß einer einstweiligen Anordnung.
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