I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) erließ am 8. August 1973 gegen den Kläger und Revisionskläger (Kläger) in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH wegen deren Steuerschulden einen auf §§ 103, 109 der Reichsabgabenordnung (AO) gestützten Haftungsbescheid in Höhe von ... DM. Gegen diesen Bescheid hat der Kläger am 20. August 1973 Einspruch eingelegt. Noch bevor das FA über den Einspruch entschieden hatte, erhob der Kläger am 10. September 1973 Klage zum Finanzgericht (FG) mit dem Begehren, den Haftungsbescheid aufzuheben.
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