Die Antragstellerin ist eine KG. Ihre einzige Komplementärin ist eine GmbH. Ihre einzige Kommanditistin ist Alleingesellschafterin dieser GmbH. Der frühere Ehemann der Kommanditistin ist Geschäftsführer der GmbH. Die Antragstellerin wurde vom Antragsgegner (Hauptzollamt - HZA -) durch Bescheid vom 27. April 1972 wegen Mineralölsteuer in Anspruch genommen. Ihre deshalb erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) durch Urteil vom 11. September 1975 ab. Mit der am 10. November 1975 eingelegten Revision beantragt die Antragstellerin, das FG-Urteil sowie den Bescheid des HZA aufzuheben.
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