BFH - 14.01.1975 (VII B 10/74) - DRsp Nr. 1997/12423
BFH, vom 14.01.1975 - Aktenzeichen VII B 10/74
DRsp Nr. 1997/12423
»Die Entscheidung des Gesetzgebers, in § 60 Abs. 1FGO die Möglichkeit der Beiladung eines anderen zu einem schwebenden Rechtsstreit gegenüber § 65 Abs. 1VwGO und § 75 Abs. 1SGG insofern enger zu regeln, als das rechtliche Interesse des anderen nach einer bestimmten Kategorie von Gesetzen, nämlich "nach den Steuergesetzen" gegeben sein muß, ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3GG vereinbar.«