BFH - 14.04.1978 (VI R 88/75) - DRsp Nr. 1997/13840
BFH, vom 14.04.1978 - Aktenzeichen VI R 88/75
DRsp Nr. 1997/13840
»Dem Großen Senat des BFH wird nach § 11 Abs. 4FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Hat das FG, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, aber nur das beklagte FA die Erledigung erklärt, die Klage mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig abzuweisen mit der Folge, daß die Kosten nach § 135 Abs. 1FGO dem Kläger aufzuerlegen sind, oder hat es die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache durch Urteil festzustellen und über die Kosten gemäß § 138 Abs. 1FGO nach billigem Ermessen zu entscheiden?«