I. Im Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) war streitig, ob die Sonderabschreibung nach §
Der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) ist im Zonenrandgebiet als Tierarzt freiberuflich tätig. Im Jahre 1973 schaffte er sich einen PKW zum Preise von 10.980 DM an. Für diesen PKW nahm er im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1973 eine Sonderabschreibung nach §
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