I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der vom Revisionsbeklagten (dem Finanzamt - FA -) gegen den Revisionskläger (Steuerpflichtiger) erlassenen Lohnsummensteuer-Meßbescheide vom 6. Januar 1965 für die 1963 bis 30. Juni 1964. Die nach erfolglosem Einspruch zum Finanzgericht (FG) erhobene Klage, mit der der Steuerpflichtige das Fehlen der Zustimmung der Landesregierung nach §
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