BFH vom 14.12.1977
II R 75/72
Normen:
FGO § 120 Abs. 2, § 121, § 65 Abs. 2, § 76 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 124, 137
BStBl II 1978, 196

BFH - 14.12.1977 (II R 75/72) - DRsp Nr. 1997/13648

BFH, vom 14.12.1977 - Aktenzeichen II R 75/72

DRsp Nr. 1997/13648

»1. Sind in einem Besteuerungsverfahren nacheinander mehrere Steuerbescheide ergangen, die vom Kläger teils aus formellen und teils aus materiellen Gründen angegriffen worden sind, so muß der Revisionsantrag des Klägers den Umfang dieser Angriffe erkennen lassen. Der Revisionsantrag, das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts aufzuheben, genügt in diesem Fall nicht. 2. Die Verpflichtung des Vorsitzenden, gemäß FGO § 65 Abs. 2 und FGO § 76 Abs. 2 auf ausreichende Anträge hinzuwirken, hat im Revisionsverfahren einen anderen Inhalt als im Klageverfahren.«

Normenkette:

FGO § 120 Abs. 2, § 121, § 65 Abs. 2, § 76 Abs. 2 ;

I

1. Die Klägerin und ihr Bruder (der Prozeßbevollmächtigte) kauften zu je 1/2 durch notariell beurkundeten Vertrag vom 3. Juli 1964 ein unbebautes Grundstück. Der Kaufpreis wurde mit 60.000 DM angegeben. Er war wie folgt zu zahlen: