BFH - 14.12.1982 (VIII R 54/81) - DRsp Nr. 1997/15556
BFH, vom 14.12.1982 - Aktenzeichen VIII R 54/81
DRsp Nr. 1997/15556
»1. Die Revision des FA ist zulässig, wenn das FG aufgrund einer Fortsetzungsfeststellungsklage das Feststellungsinteresse des Klägers anerkannt hat, den Verwaltungsakt für rechtswidrig erklärt hat und die übrigen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision gegeben sind. 2. Die Geltendmachung der erhöhten Absetzungen nach § 7bEStG 1977 wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Steuerpflichtige eine Eigentumswohnung nach einem Rücktritt von einem Kauf- und Übereignungsvertrag erneut erworben hat.«