BFH vom 14.12.1982
VIII R 54/81
Normen:
AO (1977) § 42 ; EStG (1977) § 7b; FGO § 100 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 137, 456
BStBl II 1983, 315

BFH - 14.12.1982 (VIII R 54/81) - DRsp Nr. 1997/15556

BFH, vom 14.12.1982 - Aktenzeichen VIII R 54/81

DRsp Nr. 1997/15556

»1. Die Revision des FA ist zulässig, wenn das FG aufgrund einer Fortsetzungsfeststellungsklage das Feststellungsinteresse des Klägers anerkannt hat, den Verwaltungsakt für rechtswidrig erklärt hat und die übrigen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision gegeben sind. 2. Die Geltendmachung der erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG 1977 wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Steuerpflichtige eine Eigentumswohnung nach einem Rücktritt von einem Kauf- und Übereignungsvertrag erneut erworben hat.«

Normenkette:

AO (1977) § 42 ; EStG (1977) § 7b; FGO § 100 Abs. 1 ;

Gründe: